Antikörpersuchtest auf Ringelröteln
Die durch das Parvovirus B19 verursachte Kinderkrankheit Ringelröteln kann bei Ungeborenen durch Schädigung der blutbildenden Zellen eine Anämie hervorrufen. Bauch und Brustkorb der betroffenen Kinder lagern Flüssigkeit ein – es kommt zum Hydrops fetalis. Das Risiko für schwere Schädigungen ist im ersten und zweiten Trimenon am größten. Insbesondere in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann es außerdem zu einem Spontanabort kommen. Schwangere mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind besonders infektionsgefährdet. Bei positivem IgM-Befund ist eine weitere diagnostische Abklärung, bspw. in Form von PCR, notwendig.
Spezies | Parvovirus B19 |
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Auswirkungen auf das Ungeborene | Anämie, Hydrops fetalis, Spontanabort |
Untersuchungsmaterial | hauptsächlich mütterliches Blut (IgG, IgM); Fruchtwasser und/oder Fetalblut (DNA) nur in Ausnahmefällen |
Kassenleistung | nach Kontakt mit einer infizierten Person zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft |
IGeL | bei Kinderwunsch oder zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft ohne vorherigen Kontakt mit einer infizierten Person |
B-Streptokokken
Einige Schwangere tragen B-Streptokokken in sich. Besonders kritisch ist die Besiedlung von Scheide und Enddarm. Eine Infektion des Kindes bei der Geburt ist möglich und mit einem erhöhten Risiko für Sepsis, Pneumonie und Meningitis assoziiert. Durch einen entsprechenden Abstrich kann eine Infektion nachgewiesen werden und unter der Geburt entsprechend eine Antibiose eingeleitet werden.
Spezies | Beta-hämolysierende Streptokokken |
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Auswirkungen vor und bei der Geburt | Sepsis, Pneumonie, Meningitis |
Untersuchungsmaterial | Vaginal- und Anusabstrich |
Kassenleistung | zwischen der 35. – 37. SSW bei Verdacht auf eine Besiedlung |
IGeL | zwischen der 35. – 37. SSW, wenn kein Verdacht auf eine Besiedlung besteht |
Cytomegalie
Eine Infektion mit dem Cytomegalievirus kann schwere Schäden insbesondere in Form von Wachstumsverzögerungen, Hörschäden und neurologischen Spätfolgen hervorrufen. Cytomegalieviren werden vor allem über Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Urin übertragen. Schwangere, die bereits ein Kleinkind haben, sollten daher strenge Hygieneregeln im Umgang mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen befolgen. Eine regelmäßige Testung auf eine Cytomegalievirus-Infektion sollte mindestens bis zur 24. SSW sowie zu Beginn des 3. Trimenons erfolgen.
Spezies | Cytomegalievirus; auch humanes Herpesvirus 5 (HHV-5) |
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Auswirkungen auf das Ungeborene | Wachstumsverzögerungen, Hörschäden, neurologische Spätfolgen |
Untersuchungsmaterial | mütterliches Blut (IgG, IgM), Fruchtwasser (Virusnachweis), Nabelschnurblut (Virusnachweis) |
Kassenleistung | bei Verdacht auf eine Infektion zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft |
IGeL | ab Kinderwunsch; bei fehlender Immunität (IgG-negativer Befund) regelmäßig alle 6 – 8 Wochen bis zur 24. SSW, sowie zu Beginn des 3. Trimenons |
Toxoplasmose
Eine Infektion mit Toxoplasma gondii kann insbesondere im ersten Trimenon schwerwiegende Auswirkungen auf das Ungeborene haben, u.a. Hepatosplenomegalie, Ikterus, Myokarditis, Pneumonie und Hydrozephalus. Gegen Ende der Schwangerschaft steigt das Infektionsrisiko, die zu erwartenden Schädigungen werden aber deutlich geringer. Ein Test auf Toxoplasmose ist insbesondere ab Kinderwunsch und in der Frühschwangerschaft sinnvoll. Schwangere sollten im Umgang mit Katzen und deren Ausscheidungen auf strenge Hygiene achten sowie kein rohes Fleisch und keinen ungewaschenen Salat essen.
Spezies | Toxoplasma gondii |
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Auswirkungen auf das Neugeborene | Hepatosplenomegalie, Ikterus, Myokarditis, Pneumonie, Hydrozephalus |
Untersuchungsmaterial | hauptsächlich mütterliches Blut (IgG, IgM) |
Kassenleistung | bei Verdacht auf eine Infektion zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft |
IGeL | ab Kinderwunsch oder bei positivem Schwangerschaftstest; bei fehlender Immunität (IgG-negativer Befund) während der Schwangerschaft alle 8 – 10 Wochen |
Windpocken
Die meisten Schwangeren sind entweder gegen Windpocken geimpft oder haben eine Infektion mit dem Varicella-zoster-Virus als Kind durchgemacht. Bei Frauen mit Kinderwunsch muss zunächst der Impfstatus überprüft werden. Ungeimpfte Frauen sollten vor der Schwangerschaft zweimal im Abstand von einem Monat gegen Windpocken geimpft werden. Bei seronegativen, ungeimpften Schwangeren führt eine Infektion in ca. 1 – 2 % der Fälle zu einer diaplazentaren Übertragung auf das Ungeborene. Bei Kontakt mit einer infizierten Person sollten innerhalb von 96 h Varizellen-Immunglobuline gegeben werden.
Spezies | Varicella-zoster-Virus |
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Auswirkungen auf das Ungeborene | fetales Varizellensyndrom mit u.a. Hautveränderungen, neurologischen Erkrankungen, Augenschäden und Skelettanomalien |
Untersuchungsmaterial | bei Verdacht auf eine Infektion zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft und im Rahmen der Empfängnisregelung bei unklarer Varizellen-Immunität |
Kassenleistung | bei unklarem Impf- oder IgG-Status oder bei Ablehnung einer Impfung |
IGeL | Blut |
Fazit
Rund um die Schwangerschaft bieten sich wegen des hohen Risikos für Ungeborene Untersuchungen auf Ringelröteln, B-Streptokokken, Cytomegalie, Toxoplasmose und Windpocken an. Bereits bei Kinderwunsch kann der Immunstatus der Frau, beispielsweise im Hinblick auf Ringelröteln oder Windpocken, bestimmt werden. Bei positivem IgG-Befund ist eine durchgemachte Infektion der Mutter anzunehmen, wodurch auch das Ungeborene geschützt ist. Bei seronegativen Schwangeren sollte der Immunstatus regelmäßig überprüft werden, um eine Infektion möglichst früh zu erkennen. Wenn kein erhöhtes Risiko für eine Infektion vorliegt, sind die Untersuchungen Selbstzahlerleistungen. Eine umfassende Beratung der Schwangeren ist dann Voraussetzung zur Leistungserbringung und sollte eine individuelle Risikoabwägung beinhalten, denn nicht alle Schwangeren sind gleichermaßen gefährdet. Eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung mit ausführlicher Information der Schwangeren bildet die Basis der Beratung für zusätzliche Leistungen. Wie bei allen Zusatzleistungen gilt es, Notwendigkeit und Nutzen abzuwägen sowie eine angemessene Vorsorge für werdende Mütter und Ungeborene zu ermöglichen.
Quellenangaben:
- IQWiG: gesundheitsinformation.de: Welchen Nutzen hat ein Screening auf B-Streptokokken in der Schwangerschaft?; abgerufen am 11.02.2022
- Bundesministerium für Gesundheit: gesund.bund.de: Ringelröteln; abgerufen am 11.02.2022
- Ratgeber des Robert Koch Instituts zu Toxoplasmose; abgerufen am 11.02.2022
- Ratgeber des Robert Koch Instituts zu Windpocken; abgerufen am 11.02.2022
- Ratgeber des Robert Koch Instituts zu Zytomegalievirus-Infektion; abgerufen am 11.02.2022
- Abrechnung und Ausnahmekennziffern Limbach Gruppe; abgerufen am 11.02.2022